Förderungen / Formulare
Fragebogen für wohnungswerber
Formular: https://www.rottenbach.gv.at/wp-content/uploads/2025/06/Fragebogen_fuer_Wohnungswerber.pdf
Förderung für Solarheizungsanlage
Förderungen des Landes OÖ
Unter nachstehenden Link finden Sie ausführliche Informationen: www.land-oberoesterreich.gv.at
Geburt
Einen Kinderrucksack, welcher eine Erstausstattung für Neugeborene beinhaltet und Müllsäcke
Gemeindebeitrag für Schulveranstaltungen
Grünlandförderung
Die Grundbesitzer von Grünland werden am Jahresende schriftlich aufgefordert mit dem Mehrfachantrag auf das Gemeindeamt zu kommen.
Meldezettel
Der Meldezettel ist ein Antragsformular auf dessen Grundlage die Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung im Zentralen Melderegister erfolgt. Als Bestätigung der durchgeführten Meldung erhält der/die Meldepflichtige die „Bestätigung der Meldung“.
Formular: https://www.rottenbach.gv.at/wp-content/uploads/2025/06/Meldezettel.pdf
OÖ Familienkarte - Förderungen
Unter nachstehenden Link finden Sie ausführliche Informationen: www.familienkarte.at
Zuschuss Semester-/Klimaticket
Das Ausmaß des Zuschusses beträgt EUR 75,– pro Semester
https://www.rottenbach.gv.at/wp-content/uploads/2025/07/Antrag-Foerderung-Semester-od.-Klimaticket.pdf
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe (gemäß § 23-25 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993) ist keine Leistung der Sozialhilfe, sondern ein direkter Zuschuss aus Mitteln der Wohnbauförderung und dient der Minderung des Wohnungsaufwandes. Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.
Formular: https://www.rottenbach.gv.at/wp-content/uploads/2025/06/Ansuchen-um-Wohnbeihilfe.pdf
Land Oberösterreich - Gebäudeinventar laut EED III, Art. 6
Die am 20. September 2023 veröffentlichte europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED III – Art. 6) verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz in Europa zu steigern und die EU-Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Gemeinden und öffentliche Einrichtungen sollen dabei eine Vorbildrolle übernehmen.
Ab dem 11. Oktober 2025 müssen alle Gemeinden eine Bestandsliste ihrer Gebäude auf der Gemeindehomepage veröffentlichen. Erfasst werden alle beheizten oder klimatisierten Gebäude im Eigentum oder der Nutzung der Gemeinde mit einer beheizbaren Fläche von über 250 m².
Die Liste bietet eine Übersicht über Energieverbrauch und energetische Qualität der Gebäude und bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Energie- und Kosteneinsparung. Sie basiert auf Energieausweisen sowie weiteren Angaben wie Baujahr und Gebäudegröße.
Gebäudeindex: https://www.rottenbach.gv.at/wp-content/uploads/2025/10/Energieeffizienz-Rottenbach-40823-1.pdf
Energieausweis Amtsgebäude: https://www.rottenbach.gv.at/wp-content/uploads/2025/10/Energieausweis-Amtsgebaeude.pdf
Energieausweis Musikheim: https://www.rottenbach.gv.at/wp-content/uploads/2025/10/Energieausweis-Musikheim.pdf
Energieausweis VS & KIGA: https://www.rottenbach.gv.at/wp-content/uploads/2025/10/Energieausweis-VS-KG.pdf